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Stand: 24.1.20

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Berufsbild Detektiv/-in

Der Detektiv/die Detektivin beschafft im Kundenauftrag Informationen privater oder geschäftlicher Art. Das Gros der Aufträge kommt von Unternehmen im Zusammenhang mit Marken-/Produktpiraterie, Versicherungsdelikten, Schwarzarbeit und der Verletzung von Unternehmensgeheimnissen. Bei Aufträgen privater Art geht es überwiegend um Beziehungsangelegenheiten. Das Einsatzfeld spiegelt sich oft auch in der Berufsbezeichnung wider, beispielsweise beim Versicherungsdetektiv, Privatdetektiv oder Kaufhausdetektiv.

Nötig für den Beruf als Detektiv sind in erster Linie Geduld und Hartnäckigkeit, insbesondere für die oft langwierigen Observationsaufgaben; weiterhin fundierte Rechtskenntnisse und technisches Verständnis.

Die Berufsbezeichnung Detektiv ist nicht gesetzlich geschützt, so dass sich im Grunde jeder Detektiv nennen darf, der eine Gewerbeanmeldung und ein amtliches Führungszeugnis vorweisen kann. Nichtsdestotrotz gibt es eine Reihe an Berufsverbänden, die auf die Durchsetzung von Standards drängen. Vom BDD (Bundesverband deutscher Detektive) wird beispielsweise eine Ausbildung bei der "Zentralstelle für Ausbildung im Detektivgewerbe" (ZAD) empfohlen. Im Rahmen dieser Ausbildung werden zukünftige Detektive mittels Fernunterricht und Blockseminaren in den Fächern Wirtschaft, Recht und Kriminalistik geschult. Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

Viele Detektive waren zuvor beim Nachrichtendienst oder der Kriminalpolizei angestellt. Die Größte Gruppe bilden jedoch Quereinsteiger, die vorher in den unterschiedlichsten Berufsgruppen tätig waren.

        
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