Stand: 24.1.20 Startseite | Über uns | Sitemap | Links | Kontakt |
Der Arbeitsvertrag regelt das Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Folgende Ausführungen sollten im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt sein:
Weiterhin kann im Arbeitsvertrag unter anderem enthalten sein:
Mündliche Vereinbarungen sind im Konfliktfall nachträglich nur schwer nachzuweisen.
Wenn keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Anfechtbar sind Regelungen, die gesetzliche Mindeststandards unterschreiten. Günstiger als die gesetzlichen Bestimmungen sind für den Arbeitnehmer in der Regel tarifliche Vereinbarungen. Diese können bei Bedarf auch in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
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