Stand: 24.1.20 Startseite | Über uns | Sitemap | Links | Kontakt |
Arbeitszeugnisse sind Teil einer jeden Bewerbung und geben Auskunft über Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Verhalten des Bewerbers in früheren Beschäftigungsverhältnissen. Unterschieden wird zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis. In einem einfachen Arbeitszeugnis wird lediglich auf die durchgeführten Aufgaben und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eingegangen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält weitergehende Angaben: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdaten, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Gesamtbewertung. Für Ihre Bewerbungsunterlagen benötigen Sie in jedem Fall das aussagekräftigere qualifizierte Arbeitszeugnis. Beim Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis haben sie auf ein solches Arbeitszeugnis einen gesetzliche verbrieften Anspruch (§ 630 BGB); sie müssen es aber bei Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich einfordern.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sei, um die weitere berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht zu gefährden. Dies hat dazu geführt, dass Arbeitnehmer eine Art Geheimsprache entwickelten um gute von schlechten Mitarbeitern trennen zu können. Hiermit verbunden sind allerdings zunehmende Missverständnisse bei der Interpretation von Arbeitszeugnissen, so dass die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen zunehmend in Frage gestellt wird.
Für die Beurteilung Ihres Zeugnisses können und sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (z.B. Betriebsrat, Sozialberatung, Zeugnisberatungen). Das Arbeitszeugnis hat trotz geminderter Aussagekraft starken Einfluss auf die Beurteilung ihrer beruflichen Fähigkeiten. Sollten Zweifel bestehen, dass das Zeugnis Ihrem beruflichen Fortkommen förderlich ist, fechten Sie es möglichst unmittelbar nach Erhalt an.
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